1. Öffentliche Konsultation

Hintergrund

Am 4. Februar 2014 verabschiedete das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Richtlinie 2014/17/EU über Kreditverträge für Verbraucher in Bezug auf Wohnimmobilien (hier als Hypothekarkreditrichtlinie – MCD (Mortgage Credit Directive) bezeichnet) verabschiedet.

Die MCD wurde als Teil eines geeigneten Rechtsrahmens eingeführt, um Probleme im Bereich der Hypothekarkredite zu lösen.  Zu diesen Problemen gehörten unter anderem ineffektive, inkonsistente oder nichtexistierende Regelungen für Kreditvermittler und Nichtkreditinstitute, die Kredite für Wohnimmobilien vergeben, sowie Verbraucher mit unzureichenden Informationen über verschiedene Aspekte von Kreditgeschäften.   Die festgestellten Probleme hatten potenziell erhebliche makroökonomische Auswirkungen, hätten zu Nachteilen für die Verbraucher führen können, als wirtschaftliche oder rechtliche Hindernisse für grenzüberschreitende Aktivitäten fungieren und ungleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Akteuren schaffen können.

Die MCD sollte die Entstehung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes mit einem hohen Verbraucherschutzniveau im Bereich der Kreditverträge für unbewegliches Vermögen erleichtern.

Die MCD enthält unter anderem Bestimmungen für:

·       Maximale Harmonisierung in Bezug auf die Bereitstellung vorvertraglicher Informationen

·       Standardisiertes Format und Berechnung des effektiven Jahreszinses

·       Bessere Informationen für Verbraucher über verfügbare Hypothekenprodukte

·       Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Hypothekenantragstellern

·       Begrenzung des Wechselkursrisikos, dem der Verbraucher bei Fremdwährungskrediten ausgesetzt ist

·       Eine garantierte Bedenkzeit oder ein Widerrufsrecht für Kreditnehmer bevor sie an den Kreditvertrag gebunden sind

·       Ein Recht auf vorzeitige Rückzahlung des Kredits

Mit der Richtlinie werden auch Grundsätze für das Geschäftsverhalten festgelegt mit denen sichergestellt werden soll, dass Gläubiger und Kreditvermittler im Interesse des Verbrauchers ehrlich und transparent handeln.  Die Mitgliedstaaten mussten die MCD-Bestimmungen bis März 2016 umsetzen, allerdings haben nicht alle Mitgliedstaaten die Richtlinie rechtzeitig umgesetzt.

Studie zur Überprüfung der MCD
Diese Konsultation soll Informationen über die Ansichten von Verbrauchern, nationalen und regionalen Behörden, Unternehmen, Vertretern der Industrie und anderen Interessengruppen als Beitrag zu einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie zur Überprüfung der MCD sammeln.  Die Studie wird zur Überprüfung der Funktionalität der Rechtsvorschriften funktionieren und ob ihre Ziele erreicht werden.

Bitte laden Sie gerne ein kurzes Dokument hoch, z.B. zusätzliche Beweise für Ihre Antworten oder ein Positionspapier.  Die maximale Dateigröße beträgt 1 MB. Dies kann an MCD@rpaltd.co.uk gesendet werden

Bitte beachten Sie, dass Ihre Antworten auf den Fragebogen den wesentlichen Teil zu dieser Konsultation bilden.  Sie sollten jedes von Ihnen angehängte unterstützende Dokument als optionales zusätzliches Dokument betrachten, das als zusätzliche Hintergrundlesung dient um Ihre Position klarer zu machen.

Hinweis:  Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Umfrage die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet.  Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlec

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